Finanzombudsteam
Ihr Insider für Covid-Hilfen
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Ihr Status: Trotz Hilfsgelder hat ihr Unternehmen Verluste erlitten und/oder mussten Schulden aufgebaut werden.
Was wir für Sie tun:
Unser Team leitet mit der Kanzlei Christandl & Partner einen „Reklamationsprozess“ ein, der bis zu einer Amtshaftungsklage führen kann, um Ihrer Unterförderung und dem damit verbundenen Liquiditätsengpass entgegenzuwirken.
Die Grundlagen dafür:
Entgegen dem Gründungszweck der im März 2020 gegründeten COFAG, Unternehmen die unmittelbar und mittelbar Verluste infolge der Pandemie erlitten haben mit Hilfsgeldern und Überbrückungskrediten auf Grundlage der erlassenen Richtlinien zu unterstützen, haben Sie zu wenig oder Überhaupt keine Mittel erhalten.
Die Ursachen sind:
- Die geltende Regelung widerspricht bei 2019 bis 2022 gegründeten oder übernommenen Geschäften dem Gleichheitsgrundsatz
- Willkürlich angenommene Prozentsätze bei der Höhe der Hilfen und falsche Basiswerte, die eine Kompensation der Verluste verhinderten
- Branchenbedingte Ausschließung von den Hilfen, obwohl COVID-Maßnahmen zu Verlusten geführt haben.
- Unzureichende Logistik und Ressourcen der COFAG
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Vorgehensweise
- Nach der Registrierung erhalten Sie eine Vertraulichkeitserklärung und Information welche Unterlagen benötigt werden.
- Die Sichtung der Unterlagen erfolgt durch Sachverständige und Rechtsexperten.
- Der Reklamationslauf umfasst zunächst eine Aufforderung an die COFAG und das Bundesministerium für Finanzen. In diesem Stadium lösen wir etwa 50% aller Fälle bereits mit einem positiven Ergebnis, oder
- Mangels einer verursachungsgerechten Lösung erfolgt die nochmalige Aufforderung unter Hinweis auf eine Amtshaftungsklage oder Feststellungsklage.
- Selbstverständlich wägen wir in jedem Einzelfall Kosten und Nutzen gemeinsam mit Ihnen ab.
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Presseartikel
Die Angst vor einer Pleitewelle bei KMU
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Blog
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Petition zur Unterstützung von Klein- und Mittelbetrieben