In den letzten Tagen mussten sich viele Unternehmen auf Grund der medialen Berichterstattung den Vorwurf gefallen lassen, zu Unrecht Hilfszahlungen infolge der staatlich verordneten Schließungen, erschlichen zu haben.
Aus meiner Sicht ist der Rechnungshofbericht zu diesem Punkt hinsichtlich der Qualität seiner Aussagen massiv zu hinterfragen und es ist mir ein Anliegen, meine Kritik nochmals festzuhalten.
Die Aussage des Rechnungshofberichts wonach eine Überförderung infolge des Umsatzersatzes im November und Dezember 2020 passiert ist, ist nicht valide. Für eine objektive Beurteilung ist es notwendig,
- die Wirkungsweise den gesamten Betrachtungszeitraum heranzuziehen, in dem die Unternehmen wirtschaftliche Einbußen auf Grund der staatlichen Maßnahmen hatten. Zwei Monate bzw. bis 30.06.21 sind hier unzureichend.
- die Wirkungsweise aller Instrumente zu analysieren. Im Rechnungshof Rohbericht ist die Wirkungsweise der Überbrückungskredite und die in Anspruch genommenen Stundungen nicht passiert.
- die Kosten der Unternehmen zu berücksichtigen, die sie aufgewendet haben, um die Entschädigungszahlungen zu erhalten.