Nach den Turbulenzen der Wien Energie hat die Stadt einen Kreditrahmen über zwei Milliarden Euro bei einer heimischen Großbank aufgenommen. Doch der nun aufgetauchte Vertrag macht Finanzexperten stutzig.
Nach den Turbulenzen auf dem Energiemarkt Mitte 2022 kam die Wien Energie in arge finanzielle Schieflage und musste innerhalb weniger Tage mehrere Milliarden Euro an der Energiebörse als Sicherheit hinterlegen. Im Endeffekt ist – auch dank rasch fallender Preise – nichts passiert. Die Finanzspritze der Stadt (Notkredite) hat jedoch auch die Stadt selbst an ihre finanziellen Grenzen gebracht.
Land spannte Rettungsschirm
Um das in Zukunft zu verhindern, hat die Stadt Wien 2023 bei einer heimischen Großbank eine Kreditreserve in Höhe von zwei Milliarden Euro aufgenommen.
Vertrag liegt „Krone“ vor
Dieser Kreditvertrag liegt der „Krone“ vor. Darin heißt es: „Dieser Kredit stellt eine Liquiditätsreservelinie für die Stadt Wien dar und darf ausschließlich zur Finanzierung für die Hinterlegung von Geldbeträgen und sonstigen Finanzsicherheiten für Handelstätigkeiten der Wien Energie auf den Energiemärkten verwendet werden.“ Und genau das macht den Finanzexperten Gerald Zmuegg stutzig.
Der Wien Energie und der Stadt können durch den Kredit für Finanztermingeschäfte hohe Verluste bei nachteiliger Marktentwicklung entstehen.
Zmuegg: „Der Kredit wird für Sicherheitsleistungen von Finanztermingeschäften mit unbegrenztem Liquiditätsrisiko herangezogen. Ob diese Vorgehensweise den Mindeststandards der Finanzmarktaufsicht entspricht, möchte ich offiziell bestätigt haben. Für den Steuerzahler könnte es ein böses Erwachen geben.“
Anzeige bei Finanzmarktaufsicht
Zmuegg hat daher eine Anzeige bei der Finanzmarktaufsicht eingebracht. Die soll jetzt prüfen, ob die Bank ihren Verpflichtungen nachgekommen ist. Weiters soll die Behörde prüfen, was passiert, wenn die Stadt Wien diesen Kredit tatsächlich ausschöpfen muss – und in der Folge Verluste entstehen.
Wer muss bei einem Verlust bezahlen?
Zmuegg: „Wie das genau geregelt werden soll, geht aus dem Vertrag nämlich nicht hervor. Sicherheiten, etwa Immobilien oder Beteilungen der Gemeinde, sind laut Vertrag nicht vorgesehen. Darin heißt es: ,Diesen Kredit gewähren wir Ihnen blanko.‘“