Versteckte Fallstricke in Coronahilfen – Experten warnen

Sie sind gut gemeint – aber oft vergrößern die staatlichen Hilfen die Probleme der Betriebe noch zusätzlich, warnt ein Berater.

HELMUT KRETZL

WIEN. Sie haben in den bisherigen Lockdowns vielen heimischen Unternehmen den Fortbestand gesichert. Doch jetzt könnten manche der staatlichen Hilfen für Betriebe auch zum Problem werden. Das liege unter anderem an den knappen Fristen, mit denen diese Hilfsleistungen zurückbezahlt werden müssten, sagt Gerald Zmuegg, Gründer und Senior Partner des Beratungsunternehmens Finanzombudsteam, das sich auf die Beratung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) in Finanzfragen spezialisiert hat. Er fordert Abänderungen der Verordnung, etwa längere Rückzahlungsfristen, oder Kulanzlösungenmit den Banken. „Ein Großteil der Unternehmen, die Überbrückungskredite besichert durch den Staat erhalten haben, kann diese Hilfen nicht mehr zurückerstatten“, sagt Zmuegg.

Das sei eine fundierte Schätzung auf Basis vorliegender Unternehmensdaten. Seit März 2020 hat Finanzombudsteam 1500 Unternehmen vor allem aus den Bereichen Gastronomie, Hotellerie und Handel umfassend durch die Krise begleitet. Ziel sei es gewesen, trotz Schließung die Finanzierung sicherzustellen. In Salzburg, wo überdurchschnittlich viele solcher Betriebe beheimatet sind, könnte der Anteil der gefährdeten Betriebe noch höher sein, warnt Zmuegg. Mit der Entscheidung der Regierung für den erneuten landesweiten Lockdown „schaufelt sie für rund 70 Prozent der Gastrobetriebe in Österreich das Grab“, warnt er.

Weniger drastisch ausgedrückt heißt das: Die von der Covid-19-Finanzierungsagentur (COFAG) vergebenenHilfen gehen in der jetzigen Form an der beabsichtigten Wirkung vorbei. Eine Neugestaltung wäre Gebot der Stunde. Schon jetzt seien aufgrund der Coronakrise 25.000 Unternehmen gezwungen, sich massiv zu verschulden. Im Durchschnitt müssten sie pro einer Million Umsatz um 25 Prozent mehr Schulden machen als zu Beginn der Krise. Für diese Schulden – in Formvon Überbrückungskrediten, der Stundung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen – hätten Unternehmen Rückzahlungsverpflichtungen übernommen. Diese freilich sehen denUmsatzausfall durch den erneuten Lockdown nicht vor. „Die Ausgestaltung der Hilfen nimmt nicht auf den Umstand Rücksicht, dass in den kommenden drei Wochen erhebliche Zahlungen für die betroffenen Branchen fällig sind“, stellt der Berater fest. Somit müsste hier eine Hilfszahlung bereits in den kommenden Tagen erfolgen.

Der Ausfallsbonus etwa kann frühestens am14. Dezember beantragt werden. Bis dahin haben die Unternehmen keine Einnahmen, sehr wohl aber erhöhte finanzielle Belastungen, wie die zum Monatswechsel fälligen doppelten Gehälter (samtWeihnachtsgeld) oderKreditrückzahlungen. Das beantragte Geld sei frühestens ab 20. Dezember zu erwarten. Ein weiteres Problem sei, dass Hilfen wie der Verlustersatz einen zeit- und kostenintensiven Beantragungsprozess voraussetzten, Unternehmen müssten teure Fortführungsprognosen selbst bezahlen. Das Instrument der Überbrückungskredite werde in der Praxis wohl kaum noch zum Einsatz kommen, meint Zmuegg. Die meisten Unternehmen könnten die Kredite nicht zurückzahlen, weil sie von ihren Vorkrisenumsätzen noch weit entfernt seien. Von den vergebenen 4,1 Milliarden Euro Überbrückungskrediten dürften 2,9 Milliarden nichtmehr zurückkommen. Selbst das bewährte Instrument der Kurzarbeit wirft bei näherer Betrachtung Probleme auf. Denn für die Unternehmen fallen dabei (im besten Fall) Kosten von 15 Prozent an. Daher dürften viele Unternehmen ihre Kurzarbeitsregelungen mit Jahresende auslaufen lassen – aus Kostengründen, sagt Zmuegg.

Quelle: Salzburger Nachrichten Ausgabe vom: 27. November 2021