Vermeintliche Überförderung von Unternehmen ist in Wirklichkeit vielfach Unterförderung

Umfrage des Beratungsunternehmens Finanzombudsteam widerspricht den Auswertungen des Momentum-Instituts. Hoch an der Zeit ist eine Neuregelung der Corona-Hilfen.

Überförderung?

Mag. Gerald Zmuegg, Senior Partner beim Beratungsunternehmen Finanzombudsteam, das österreichweit über 1500 KMUs in der durch das Corona Virus ausgelösten Wirtschaftskrise begleitet hat, übt scharfe Kritik an der vor kurzem veröffentlichten Auswertung des Momentum-Instituts zur angeblichen Überförderung einiger Unternehmen mit Corona Hilfsgeldern. Eine Aussage, ob tatsächlich eine Überförderung bei den in Rede stehenden Unternehmen stattgefunden hat, kann nicht stichtagsbezogen anhand von Bilanzdaten gemacht werden. Eine Auswertung, die nicht die Cash-Flow-Entwicklung über den Zeitraum der Schließung berücksichtigt, kann auch nicht als seriöse Entscheidungsgrundlage herangezogen werden.

Auch hinterfragt Mag. Zmuegg die Datenqualität. Zmuegg bezweifelt, dass das Momentum-Institut Jahresabschlüsse von den betroffenen Unternehmen erhalten habe und jene Daten, die beim Firmenbuch hinterlegt werden müssen, sind für Auswertungen dieser Art jedenfalls unzureichend.

Zwei Drittel der Hilfsempfänger durch die COFAG sind mit den Hilfen unzufrieden

Das Beratungsunternehmen Finanzombudsteam hat unter knapp 1000 vom Lockdown betroffenen mittelständischen Unternehmen eine Umfrage zu den über die COFAG ausbezahlten Wirtschaftshilfen gemacht. Insbesondere Unternehmen aus den Bereichen Gastro und Hotelerie wurden befragt. Das Ergebnis der Befragung ist ernüchternd – zwei Drittel der Unternehmen sind mit den Hilfszahlungen unzufrieden. Die Änderungswünsche sind vielfältig.

Hehre Absichten, geringe Wirkung

Seit Beginn der Pandemie hat die COFAG Wirtschaftshilfen von rd. EUR 9,6 Mrd. (exkl. Kurzarbeit) und Überbrückungskredite von rd. EUR 4,7 Mrd. abgewickelt. An rd. 150.000 Unternehmen wurden Hilfen ausbezahlt und für rd. 25.000 Unternehmen wurden Garantien für Überbrückungskredite als Sicherheit für die Hausbank ausgestellt.

Fast zwei Drittel von rd. 1000 befragten Unternehmen sind mit den Wirtschaftshilfen unzufrieden, wie eine Umfrage im Zeitraum 29.11.2021 bis 10.12.2021 zeigt. Auf die Frage nach Änderungen der Ausgestaltung der Hilfen, gaben 95% der Unternehmen eine Beschleunigung der Auszahlung an, 88% sprachen sich für eine Änderung der Bemessungsgrundlage für die Zahlungen aus und 55% für eine Erhöhung der Hilfen.

Ein Viertel der Befragten gaben an, eine Beschwerde bei der COFAG eingebracht zu haben. Lediglich 7 Unternehmen bekamen eine Reaktion auf ihre Beschwerde.

Die Beratungskosten für die Beantragung der Hilfsgelder überstieg bei drei Viertel der Unternehmen EUR 5.000,00.

Hinsichtlich der Wirkungsweise führten rund 800 Unternehmen an, dass sie trotz Wirtschaftshilfen ihre Zahlungsverpflichtungen seit Beginn der Pandemie nicht innerhalb von 60 Tagen erfüllen konnten. Rd. 650 Unternehmen begründeten das mit der Nichtauszahlung von Hilfsgeldern. Diese Zahlungsunfähigkeit wurde von vielen Unternehmen aufgrund von in Aussicht gestellten Hilfszahlungen als Zahlungsstockung gesehen, wodurch auf den obligatorischen Insolvenzantrag verzichtet wurde.

Trotz der Hilfen konnten Verluste nicht in voller Höhe von den Unternehmen ausgeglichen werden. So war es für die Unternehmen notwendig zusätzliche Schulden aufzunehmen (Überbrückungskredite) und Ratenvereinbarungen mit Lieferanten, Finanzamt, Sozialversicherung und Banken zu treffen.

Zahlungsunfähigkeit 2022 wahrscheinliches Szenario

Fast die Hälfte der befragten Unternehmen gab an, dass ihre Zahlungsverpflichtungen 2022 (inkl. anteiliger Rückzahlungen) ihr Ergebnis 2019 übersteigen. „Die Unternehmen sind somit unverändert auf Hilfszahlungen angewiesen, um die angehäuften Schulden der letzten zwei Jahre zurückbezahlen zu können“, so Gerald Zmuegg, Senior Partner und Geschäftsführer der Firma Finanzomubdsteam. „Wir sind schon lange nicht mehr in der Phase, dass Unternehmen versuchen Gewinne zu machen, sondern nur noch versuchen, ihre Schulden fristgerecht zurückzubezahlen.“

Neuregelung der Hilfen Gebot der Stunde

Für Zmuegg ist klar, dass das bisherige System umgestellt und Unterförderungen infolge von Ausgestaltungsfehlern ausgeglichen werden muss.

Die Eckpfeiler dafür sind:

  1. Ein Instrumentin Form eines Rettungsschirms, das die verbindlichen Zusagen des Staates für die Jahre 2022 und 2023 beinhaltet, wonach Verluste infolge des Lockdowns zu 100% ausgeglichen werden. Die Mittel können auf Basis von Vergangenheitsdaten (Jahresabschluss 2020 und 2021) aliquot abgerufen werden.
  2. Kompensationzahlungenfür jene Unternehmen, die trotz Wirtschaftshilfen im Jahr 2020 und 2021 infolge der Lockdowns Verluste erlitten haben und zusätzliche Schulden (inkl. Überbrückungskredite) machen mussten im Ausmaß von 100%.
  3. Die Antragstellung erfolgt durch das Unternehmen selbst beim Finanzamt. Die Zusage oder Absage erfolgt mittels Bescheid und besteht für die ansuchenden Unternehmen.

Ziel muss es sein, ein Regulativ für die Zukunft und rückwirkend für die letzten zwei Jahre zu schaffen, das das Vertrauen der Unternehmen in die Politik wiederherstellt. Unternehmen und Banken müssen in Zukunft darauf vertrauen können, dass Schulden trotz Pandemie zurückbezahlt werden können.

„Die Ausgestaltung der Hilfen muss den Wiederaufbau eines stabilen Fundaments für die mittelständische Wirtschaft sicherstellen und darf nicht die Wirkung von Treibsand haben, wodurch Unternehmen schrittweise in die Zahlungsunfähigkeit schlittern“, so Zmuegg abschließend.

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